Theoretischer Unterricht
Pflichtstunden für jeden Fahrschüler
Der theoretische Unterricht ist Pflicht für jeden Fahrschüler. Wir bieten ihren Theorieunterricht zwei Mal in der Woche an. Du kannst jederzeit in den theoretischen Unterricht einsteigen.
Unser Tipp für Ihre Ausbildungsplanung
Bei uns darfst Du alle Unterricht in alle Fahrschule besuchen. Wenn Du etwas beweglich bist, kannst Du an allen Tagen
am Unterricht teilnehmen. Täglich bieten wir noch kostenlose intensive theoretische Übungsstunden mit Betreuung und Computer - Übungsstunden an. Für Leseschwache oder ausländische Fahrschüler
die ähnliche Probleme haben, bieten wir Nachhilfe oder Einzelunterrichte an. Wie oft Du die Theoriestunden besuchen müssen, ist abhängig von der Führerscheinklasse. Es sind aber mindestens 12
Doppelstunden. Das heißt, Du sollest für den theoretischen Teil deiner Ausbildung genügen Zeit einplanen bei 2 Doppelstunden pro Woche. Ausfälle durch Krankheit oder Feiertage nicht eingerechnet. Du
kannst die Ausbildungszeit durch variablen Unterrichtebesuch oder durch Teilnahme an einem Intensiv - oder Ferienkurs verkürzen.
Selbstverantwortliches Lernen Die Fahrschüler-Ausbildungsordnung erlaubt es den Fahrlehrern Schwerpunkte im theoretischen Unterricht zu setzen. Dein Ausbilder muss also nicht alle Verkehrsvorschriften im Rahmen des Unterrichts mit Dir besprechen. Hier bist Du gefordert. Du musst dich selbstverantwortlich durch die Themen „pauken“, die im Unterricht nicht so intensiv erläutert wurden. Berücksichtige dies also bei deiner persönlichen Zeitplanung, dass Du außerhalb des Unterrichts genügend Zeit zum Lernen hast. Übungsmaterial erhältst Du in der Fahrschule. Inzwischen auch fürs Handy oder den PDA. Wie schon gesagt, lassen wir dich in dieser Lernphase auch nicht im Stich, wir bieten kostenlose intensive theoretische Übungsstunden mit Betreuung und Computer Übungsstunden, sowie Nachhilfe oder Einzelunterrichte an. Wenn Du dies in Anspruch nimmst, können wir fast schon Garantieren, dass Du die Prüfung bestehst. Die Unterrichtsinhalte Im Unterricht lernst Du den so genannten Grundstoff, der für alle Führerscheinklassen gleich ist. Darüber hinaus gibt es besondere Inhalte für jede Führerscheinklasse. Für die Prüfung musst Du eine Mindeststundenzahl an Grundstoff für alle Klassen und klassenspezifischen Zusatzstoff besucht haben.
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände.
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. Du kannst so jederzeit deine persönlichen Leistungen erkennen und gezielt Probleme mit Ihrem Fahrlehrer beseitigen. Für diese Ausbildungsfahrten ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse AM sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
Für die anderen Führerscheinklassen frag bitte in der Fahrschule nach!