Das neue Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) verpflichtet seit dem 10.09.2008 alle Omnibusfahrer und seit dem 10.09.2009 alle
Lkw-Fahrer zu regelmäßigen und tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen.
Inhalte
Als Beispiel Seminarinhalte für Lkw-Fahrer:
- Modul 1: Eco-Training (Lkw)
- Spezifische Verbrauchskurven eines Motors
- Abgasanlage
- Erzielen des besten Verhältnisses zwischen Geschwindigkeit und Getriebeübersetzung
- Trägheit des Fahrzeuges
- Optimierung des Kraftstoffverbrauchs durch Anwendung der Kenntnisse
- Modul 2: Sozialvorschriften für den Güterverkehr
- Allgemeine Vorschriften für den Güterverkehr
- Die sozialrechtlichen Rahmenbedingungen und deren Vorschriften
- Auffrischung der Verkehrsregelkenntnis
- Neue Verkehrsvorschriften
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Fähigkeiten zu richtiger Einschätzung der Lage in Notfällen
- Kenntnisse der technischen Merkmale und Funktionsweisen der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- Hinweise auf praktische Sicherheitsübungen
- Kraftübertragung und Bremsmethoden
- Kurvenfahren (Unter- bzw. Übersteuern)
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
- Das wirtschaftliche Umfeld des Güterverkehrs
- Fahrer als Imageträger des Unternehmens
- Kommunikationspartner des Fahrers
- Bedeutung qualifizierter Fahrer und angemessene Arbeitsorganisation
- Unterschiedliche Rollen des Fahrers
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung. Gesundheitsschäden vorbeugen
- Kriminalität und der Schleusung illegaler Einwanderer entgegenwirken
- Modul 5: Ladungssicherung
- Umfassende Sensibilisierung für Bedeutung und Risiken der Ladungssicherung
- Rechtliche und physikalische Grundlagen
- Anforderungen an das Transportmittel
- Zurrmittel und weitere hilfreiche Instrumente
- Arten der Ladungssicherung mit Ermittlung der nötigen Sicherungskräfte
Teilnehmerkreis
Alle Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE (Lkw über 3,5 t zGM und deren Kombinationen) sowie D1, D1E, D oder DE (KOM mit
mehr als 8 Fahrgastplätzen) gewerblich nutzen wollen.
Hinweis
Vom Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz werden grundsätzlich alle Fahrer die ihre Fahrerlaubnis Kl. C oder Kl. D nutzen wollen,
berührt. Zu den gewerblichen Fahrten zählen alle Fahrten, soweit sie nicht privater Natur sind. Ausnahmeregelungen sind vorhanden!
Weiterführende Informationen
Abschluss
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Teilnahmebescheinigung nach BKrFQG |
Dauer
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Jeden Samstag |
Preis
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Jedes Modul 100,00 € Teilnahmegebühr
Diese Veranstaltung ist gem. § 4 Nr. 21 UStG von der Umsatzsteuer befreit. |
Referent
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Reinhard Pretzer, Manrfed Mehlkop und Andere |